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Satzungen, Beschlüsse
Für das Gebiet der Wüstenei gelten die unterschiedlichsten Gesetzesgrundlagen.
Eigentümer des Gebietes ist der Bund.
Planungen der Hansestadt Lübeck - obwohl Stadtgebiet - können nicht ohne Zustimmung des Bundes erfolgen.
Das Gebiet ist überzogen mit einer Landschaftsschutzgebiet-Satzung der Hansestadt Lübeck.
(zu Recht!)
Ferner ist die Wüstenei überzogen mit einer
FFH-Gebiets-Ausweisung (Flora, Fauna, Habitat)
Landschaftsrahmenplan Schleswig-Holstein
Anordnung der Wehrbereichsverwaltung Nord
Kiel, 10. April 2007
Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck mit Darstellung der bereits festgesetzten Ausgleichsflächen
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